
Aktueller Vortrag:
Arbeitsrecht: Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen
Erfahren Sie mehr über das Arbeitsrecht in Bezug auf Minijobs und Kurzbeschäftigungen. In der PDF-Datei können Sie einen Vortrag von Sören Machleb zu den Rechten und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen nachlesen:
machleb_arbeitsrecht-minijobs-und-kurzfristige-beschaeftigungen.pdf (330kb)
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Arbeitsrecht in Bochum und Witten - Sören Machleb ist Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bochum und Witten bin ich spezialisiert auf sämtliche Bereiche des Arbeitsrechts. Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Doch damit wird die wirkliche Bedeutung, die diesem Bereich zukommt nicht annähernd ausgedrückt: Denn für viele Menschen ist die Arbeit der Zentralpunkt ihres Lebens, sie verbringen dort mehr Zeit als in den eigenen vier Wänden. Daher muss mit Hilfe des Arbeitsrechts eine Situation geschaffen werden, in dem ein positives Arbeitsklima entstehen kann. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht helfe ich Ihnen, sich in dieser Situation zurechtzufinden, damit Sie diesen wichtigen Teil des Lebens so gut wie möglich meistern können.
In diesen Tätigkeitsbereich fällt, neben der Erstellung von Arbeitsverträgen, die Beratung bei Abmahnungen und Kündigung. Zusätzlich biete ich Schulungen nach § 12 II des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) mit Zertifikat und Beratung bei öffentlicher Förderung von Arbeitnehmern an. Dies umfasst Tätigkeiten wie z.B.:
- Individuelle Vertragserstellung
- Prüfung von Arbeitsverträgen auf Ihre Wirksamkeit
- Erstellung und Begutachtung von Arbeitszeugnissen
- Beratung und Prüfung bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Versetzung, Abmahnung)
- Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung
- Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
- Beratung zu öffentlichen Fördermaßnahmen bei Einstellungen und deren eventueller Rückforderung
- AGG-Schulungen mit Zertifizierung Ihrer Mitarbeiter
- Prüfung von Ansprüchen wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz im Sinne des AGG
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bochum und Witten möchte ich meinen Mandanten eine umfassende, qualifizierte Rechtsberatung bieten. Damit ich das gewährleisten kann, bilde ich mich regelmäßig fort und kann meinen Mandanten hohe Qualität und eine gute Rechtsberatung garantieren.
ACHTUNG:
Bitte beachten Sie, dass Kündigungsschutzklagen gegen den Arbeitgeber binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden müssen.
Beachten Sie auch, dass Tarifverträge und viele Individualarbeitsverträge Verfallklauseln enthalten, die zur schnellen Geltendmachung Ihrer Ansprüche verpflichten.

