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Abfindungsrechner - Netto Berechnung

Eine Abfindung erhalten Sie als Entschädigung für eine unberechtigte Kündigung, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird.

Grundsätzlich wird die Abfindung so berechnet:

(Beschäftigungszeit in Jahren x letztes Bruttogehalt) / 2

In besonderen Fällen, wenn Sie z.B. schwerbehindert sind oder Betriebsratsmitglied oder wenn ein besonders schwerer Vorwurf sich als nicht zutreffend erweist, kann die Abfindung im Einzelfall höher ausfallen. Gerne berate ich Sie im konkreten Fall.

Die Abfindung wird brutto ausgezahlt. Hier können Sie – ohne Gewähr – berechnen, was Sie Netto erhalten können. Die Berechnung ersetzt keine Steuerberatung, sondern soll Ihnen nur einen Anhaltspunkt zum Netto-Abfindungsbetrag liefern.

Ein Service von Rechtsanwalt Sören Ch. Machleb, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in Kooperation mit der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm (Abfindungsrechner-Programmierung).