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Inkasso - Ihr Anwalt in Bochum
In der Theorie gehören zu einer erfolgreichen Geschäftsabwicklung immer eine erfolgte Leistung, der mit einer bestimmten Gegenleistung entsprochen wird. In der Praxis bleibt jedoch oft die Gegenleistung aus.
In einem solchen Fall wird die benachteiligte Partei Forderungen geltend gemacht werden, damit ihre bereits erbrachte Leistung nicht unvergütet bleibt. Hierbei wird normalerweise entweder die ausgebliebene Leistung oder alternativ deren Gegenwert als Entschädigung verlangt.
Allerdings müssen beim Einreichen einer derartigen Forderungen die vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden, die garantieren, dass keiner der Beteiligten (egal ob Forderer oder Geforderter) unrechtmäßig benachteiligt wird.
Da sich die Forderung bis zur endgültigen Lösung zudem über einen längeren Zeitraum hinziehen kann, ist es wichtig, dass Sie einen Vertreter haben, der Ihnen mit seinem Fachkenntnissen den richtigen Weg weisen kann und Sie damit den gesamten Prozess über unterstützt.
Sollten Sie in einer solchen Lage sein, biete ich Ihnen diese Unterstützung an: Wenn Ihr Kunde nicht zahlt, verfolge ich Ihre Interessen, so dass Sie sich weiter auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Meine Tätigkeiten umfassen unter anderem:
- Mahnung Ihrer Kunden
- Solvenzprüfung vor einer Klage zu Ihrer Sicherheit
- Bei fehlender Solvenz Hinwirken auf eine Ratenzahlung
- Betreuung im Mahn- und Gerichtsverfahren
- Veranlassung der Zwangsvollstreckung
- Einleitung von Strafverfahren, sofern Ihr Schuldner bei Vertragsschluss zahlungsunfähig war

