
Ihr betreuender Anwalt:
Sören Machleb
Rechtsanwalt
zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
zugleich Fachanwalt für Familienrecht
zugleich Mediator
Service - Formulare, Links - Kanzlei Sören Machleb
Unser Angebot beschränkt sich nicht nur auf Rechtsberatung. Auch Dienst am Kunden – der Service – ist uns wichtig. Kostenlose Parkplätze während des Beratungsgespräches, ein Getränk und aktuelle Zeitschriften in der Wartezeit sind ebenso selbstverständlich, wie schnell verfügbare Formulare und Informationen, die Sie für die Wahrnehmung ihrer Rechte benötigen können:
Hier finden Sie allgemeine Formulare und Informationen
Vollmacht
Download: Prozess-Vollmacht (PDF, ca. 50 kb)
Gerne vertrete ich Ihre Interessen und helfe Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Gegenüber Ihrem Gegner muss ich anzeigen, dass ich Ihre Interessen vertrete und in Ihrem Namen handele. Mit dieser Vollmacht ist dies in allen von uns betreuten Rechtsgebieten möglich. Das genaue Vorgehen stimme ich selbstverständlich mit Ihnen ab.
Beratungshilfe-Schein
falls Sie über ein geringes Einkommen verfügen oder hohe Schulden tilgen, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Beratungshilfe. Hierbei zahlt der Staat einen Teil der Rechtsanwaltsgebühren für die außergerichtliche Vertretung. Ihr Eigenanteil beträgt dann nur noch zehn Euro. Bitte wenden Sie sich an das Amtsgericht. Dort erhalten Sie einen Beratungshilfeschein mit dem wir gegenüber der Landeskasse abrechnen können. Bringen Sie diesen Schein bitte zur Beratung mit. Um einen Anspruch auf Beratungshilfe zu haben, müssen sie zunächst selbst versucht haben die Angelegenheit zu regeln. Außerdem müssen Sie Ihre Bedürftigkeit mithilfe von Einkommensnachweisen, Kontoauszügen, Ihrem Mietvertrag sowie Darlehensverträgen gegenüber dem Gericht nachweisen.
Prozesskostenhilfe
Download: Prozesskostenhilfe-Formular (PDF, ca. 115 kb)
Sobald ein Verfahren nicht außergerichtlich erledigt werden kann, sondern ein Gerichtsverfahren sich anschließt, haben Sie die Möglichkeit bei geringem Einkommen oder hohen Schulden Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei gewährt das Land Ihnen einen Kredit für die Kosten des Gerichtes und ihres Anwaltes. Die Kosten des gegnerischen Anwaltes sind nicht abgedeckt. Je nach Höhe Ihres Einkommens müssen Sie das Darlehen ratenweise an das Land zurückführen. Bei sehr kleinen Einkommen müssen Sie das Darlehen nicht zurückzahlen. Ihre Einkommenssituation kann vier Jahre lang überprüft werden. Als Ergebnis dieser Überprüfung kann eine Ratenzahlungspflicht festgelegt oder erhöht werden. In Familienverfahren wird Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet. Die Voraussetzungen sind jedoch gleich.
Berechnungsprogramm für Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe
Link: http://www.pkh-fix.de/
wenn Sie überprüfen wollen, ob sie einen Anspruch auf Beratungshilfe Prozesskostenhilfe haben können, finden Sie hier ein Programm, dass ein Richter geschrieben hat, der über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu entscheiden hat. Mit diesem kostenlosen Programm können Sie nachprüfen, ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfeberatungshilfe besteht. Bitte beachten Sie, dass wir für die Genauigkeit der Berechnung keine Garantie übernehmen können. In der Vergangenheit hat sich dieses Programm jedoch als zuverlässige Informationsquelle empfohlen.
Rechtsschutzversicherung
Wir kooperieren mit jeder Rechtschutzversicherung und wickeln die gesamte Kommunikation mit der Versicherung ab. Von der Deckungszusage für das Beratungsgespräch bis zur Deckungszusage für das Klageverfahren – wir erledigen das für Sie!
Hier finden Sie Formulare und Informationen zum Arbeitsrecht
Antrag auf Schwerbehinderung
Download: Antrag auf Schwerbehinderung (PDF, ca. 840 kb)
Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat besondere Rechte gegenüber seinem Arbeitgeber. So genießt er ab einer Behinderung von 50 % längere Pausen und Urlaubszeiten. Außerdem besteht hier ein besonderer Kündigungsschutz. Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes rechtmäßig. Um Kündigungsschutz entfalten zu können, muss der Antrag mindestens drei Wochen vor Erhalt der Kündigung gestellt worden sein.
Antrag auf Gleichstellung zu einem Schwerbehinderten
Download: Antrag auf Gleichstellung (PDF, ca. 120 kb)
Besonderen Kündigungsschutz können auch Arbeitnehmer erhalten, die eine Schwerbehinderung von 30 % und eine durch die Agentur für Arbeit ausgesprochene Gleichstellung erhalten haben. Auch hier ist eine Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes unwirksam. Weitere Vergünstigungen im Arbeitsleben, wie längere Urlaubs- oder Pausenzeiten, erhalten sie nicht.
Hier finden Sie Formulare und Informationen zum Familienrecht
Düsseldorfer Tabelle
Download: Düsseldorfer Tabelle (PDF, ca. 45 kb)
die Düsseldorfer Tabelle enthält die Richtlinien für die Höhe des Kindesunterhalts. Je nach Einkommenshöhe und Alter des Kindes kann aus dieser Tabelle eine Empfehlung für den zu zahlenden Kindesunterhalt entnommen werden. Auch wenn diese Tabelle keine Gesetzeskraft hat, folgen ihr jedoch alle Gerichte bei der Bemessung des Kindesunterhaltes. Bitte beachten Sie, dass die Tabelle keine Rechtsberatung ersetzt. Sie ermöglicht Ihnen lediglich eine schnelle, grundlegende Information. Die Einkommen, von denen die Tabelle ausgeht, sind jedoch zu bereinigen – es sind bestimmte Kosten von seinem Einkommen abzuziehen –.
Formular für den Versorgungsausgleich
Download: Formular für den Versorgungsausgleich (PDF, ca. 740 kb)
Wenn eine Ehe länger als drei Jahre gedauert hat und die dort erzielten Rentenansprüche nicht als geringwertig einzustufen sind, muss bei einer Scheidung ein Ausgleich der Rentenansprüche stattfinden. Mit diesem Formular geben Sie dem Gericht an, welche Rentenansprüche bestehen können. Bitte beachten Sie, dass bei einer Scheidung Anwaltszwang herrscht, mindestens ein Anwalt muss also einen Scheidungsantrag stellen. Der andere Teil kann diese Formulare nutzen.
Formular zur Kontenklärung
Download: Formular zur Kontenklärung (PDF, ca. 400 kb)
Bei ungeklärten Rentenversicherungszeiten können Sie hier ein Formular herunterladen, mit dem Sie der Rentenversicherung mitteilen zu welchen Zeiten Sie Kinder erzogen haben und wann Sie wo gearbeitet haben. Diese Information benötigt die Rentenversicherung um den Versicherungsverlauf zu vervollständigen. Der Versicherungsverlauf in der Ehezeit, ist die Grundlage für den Versorgungsausgleich, den Ausgleich der Rentenanwartschaften.
