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Service - Formulare, Links - Kanzlei Sören Machleb

Unser Angebot beschränkt sich nicht nur auf Rechtsberatung. Auch Dienst am Kunden – der Service – ist uns wichtig.

Kostenlose Parkplätze während des Beratungsgespräches, ein Getränk und aktuelle Zeitschriften in der Wartezeit sind ebenso selbstverständlich, wie schnell verfügbare Formulare und Informationen, die Sie für die Wahrnehmung ihrer Rechte benötigen können:

Termine

Um eine gute Beratung gewährleisten zu können, ist auch eine Rücksprache mit Ihnen erforderlich. Natürlich können Sie jederzeit E-Mails an uns versenden und wir sind bemüht, diese zügig zu beantworten. Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit Präsenz- oder Telefontermine wahrzunehmen.

Präsenztermin

Im Termin vor Ort in der Kanzlei können wir Ihre Anliegen ausführlich besprechen. Alle Unterlagen können wir direkt in Augenschein nehmen und Ihre Fragen im persönlichen Gespräch klären. Für die Erstberatung reservieren wir Ihnen eine Stunde, die Folgetermine werden mit einer halben Stunde geplant. Mit Ihrem Termin nehmen wir Ihre Telefonnummer auf, um sie bei Erkrankungen Ihres Anwaltes oder Verzögerungen durch unvorhergesehen lange Gerichtstermine informieren zu können.

Telefontermin

Für kurze Rückfragen bieten wir Ihnen Telefontermine an. Hier können kurze Fragen in einem Zeitfenster von ca. 15 Minuten geklärt werden. Für umfangreiche Fragestellungen oder Besprechung von Briefen etc. sind diese Termine wegen Ihrer Länge und der Tatsache, dass man sich nicht sieht und damit auch das Schriftstück nicht sieht in der Regel nicht geeignet. Hier empfehlen wir Ihnen den Präsenztermin damit wir Ihnen die Zeit einräumen können, die Ihre Fragestellung bedarf. Zum Telefontermin rufen Sie bitte in der Kanzlei an. Sollten Sie Termine nicht wahrnehmen können oder sich verspäten, seien sie bitte so fair und informieren Sie uns, damit wir freie Termine erneut vergeben können und Ihre Verspätung in unseren Zeitplan einbringen können. Dies kommt den anderen Mandanten zugute, die dann eventuell kürzer auf einen freien Termin warten müssen. Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch und die Möglichkeit Ihnen helfen zu können.

Hier finden Sie allgemeine Formulare und Informationen

Vollmacht

Download: Prozess-Vollmacht (PDF, ca. 70 kB)

Gerne vertrete ich Ihre Interessen und helfe Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Gegenüber Ihrem Gegner muss ich anzeigen, dass ich Ihre Interessen vertrete und in Ihrem Namen handele. Mit dieser Vollmacht ist dies in allen von uns betreuten Rechtsgebieten möglich. Das genaue Vorgehen stimme ich selbstverständlich mit Ihnen ab.

Beratungshilfe-Schein

falls Sie über ein geringes Einkommen verfügen oder hohe Schulden tilgen, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Beratungshilfe. Hierbei zahlt der Staat einen Teil der Rechtsanwaltsgebühren für die außergerichtliche Vertretung. Ihr Eigenanteil beträgt dann nur noch zehn Euro. Bitte wenden Sie sich an das Amtsgericht. Dort erhalten Sie einen Beratungshilfeschein mit dem wir gegenüber der Landeskasse abrechnen können.

Bringen Sie diesen Schein bitte zur Beratung mit. Um einen Anspruch auf Beratungshilfe zu haben, müssen sie zunächst selbst versucht haben die Angelegenheit zu regeln. Außerdem müssen Sie Ihre Bedürftigkeit mithilfe von Einkommensnachweisen, Kontoauszügen, Ihrem Mietvertrag sowie Darlehensverträgen gegenüber dem Gericht nachweisen.

Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Download von justiz.nrw.de: Prozess-/Verfahrenskostenhilfe-Formular

Sobald ein Verfahren nicht außergerichtlich erledigt werden kann, sondern ein Gerichtsverfahren sich anschließt, haben Sie die Möglichkeit bei geringem Einkommen oder hohen Schulden Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei gewährt das Land Ihnen einen Kredit für die Kosten des Gerichtes und ihres Anwaltes. Die Kosten des gegnerischen Anwaltes sind nicht abgedeckt. Je nach Höhe Ihres Einkommens müssen Sie das Darlehen ratenweise an das Land zurückführen.

Bei sehr kleinen Einkommen müssen Sie das Darlehen nicht zurückzahlen. Ihre Einkommenssituation kann vier Jahre lang überprüft werden. Als Ergebnis dieser Überprüfung kann eine Ratenzahlungspflicht festgelegt oder erhöht werden. In Familienverfahren wird Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet. Die Voraussetzungen sind jedoch gleich.

Berechnungsprogramm für Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe

Link: http://www.pkh-fix.de/

wenn Sie überprüfen wollen, ob sie einen Anspruch auf Beratungshilfe Prozesskostenhilfe haben können, finden Sie hier ein Programm, dass ein Richter geschrieben hat, der über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu entscheiden hat. Mit diesem kostenlosen Programm können Sie nachprüfen, ob ein Anspruch auf Prozesskosten-Hilfeberatungshilfe besteht.

Bitte beachten Sie, dass wir für die Genauigkeit der Berechnung keine Garantie übernehmen können. In der Vergangenheit hat sich dieses Programm jedoch als zuverlässige Informationsquelle empfohlen.

Antrag auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe

Download von justiz.nrw.de: Antrag Beratungshilfe

In engen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe. Bis auf eine kleine Zuzahlung trägt der Staat die Kosten der Beratung (In Straf- und Bußgeldsachen nur für die Beratung). Ob dies auf Sie zutrifft können Sie mit PKH-Fix ermitteln. Sie haben die Möglichkeit vor dem Anwaltsbesuch einen entsprechenden Gutschein bei Gericht unter Vorlage der Nachweise Ihres Einkommens und Ihrer Ausgaben zu beantragen.

Mit dem Gutschein ist die Kostentragung durch den Staat garantiert. Bei der nachträglichen Beantragung, die binnen eines Monats nach Beratung erfolgen muss, tragen Sie das Risiko selbst zahlen zu müssen, wenn der Antrag abgelehnt wird. Das Formular für nachträgliche Beratungshilfe finden Sie über den obigen Link.

Rechtsschutzversicherung

Wir kooperieren mit jeder Rechtsschutzversicherung und wickeln die gesamte Kommunikation mit der Versicherung ab.

Von der Deckungszusage für das Beratungsgespräch bis zur Deckungszusage für das Klageverfahren – wir erledigen das für Sie!

Service - Arbeitsrecht - Formulare, Links

Unser Angebot beschränkt sich nicht nur auf Rechtsberatung. Auch Dienst am Kunden – der Service – ist uns wichtig.

In dieser Rubrik finden Sie schnell verfügbare Formulare und Informationen zum Arbeitsrecht, die Sie für die Wahrnehmung Ihrer Rechte benötigen können:

Hier finden Sie Formulare und Informationen zum Arbeitsrecht

Antrag auf Schwerbehinderung

Download: Antrag auf Schwerbehinderung (PDF, ca. 840 kB)

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat besondere Rechte gegenüber seinem Arbeitgeber. So genießt er ab einer Behinderung von 50 % längere Pausen und Urlaubszeiten. Außerdem besteht hier ein besonderer Kündigungsschutz. Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes rechtmäßig. Um Kündigungsschutz entfalten zu können, muss der Antrag mindestens drei Wochen vor Erhalt der Kündigung gestellt worden sein.

Antrag auf Gleichstellung zu einem Schwerbehinderten

Download: Antrag auf Gleichstellung (PDF, ca. 120 kB)

Besonderen Kündigungsschutz können auch Arbeitnehmer erhalten, die eine Schwerbehinderung von 30 % und eine durch die Agentur für Arbeit ausgesprochene Gleichstellung erhalten haben. Auch hier ist eine Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes unwirksam. Weitere Vergünstigungen im Arbeitsleben, wie längere Urlaubs- oder Pausenzeiten, erhalten sie nicht.

Service - Familienrecht - Formulare, Links

Unser Angebot beschränkt sich nicht nur auf Rechtsberatung. Auch Dienst am Kunden – der Service – ist uns wichtig.

In dieser Rubrik finden Sie schnell verfügbare Formulare und Informationen zum Familienrecht, die Sie für die Wahrnehmung Ihrer Rechte benötigen können:

Hier finden Sie Formulare und Informationen zum Familienrecht

Düsseldorfer Tabelle

Download: Düsseldorfer Tabelle (PDF, ca. 45 kB)

die Düsseldorfer Tabelle enthält die Richtlinien für die Höhe des Kindesunterhalts. Je nach Einkommenshöhe und Alter des Kindes kann aus dieser Tabelle eine Empfehlung für den zu zahlenden Kindesunterhalt entnommen werden. Auch wenn diese Tabelle keine Gesetzeskraft hat, folgen ihr jedoch alle Gerichte bei der Bemessung des Kindesunterhaltes.

Bitte beachten Sie, dass die Tabelle keine Rechtsberatung ersetzt. Sie ermöglicht Ihnen lediglich eine schnelle, grundlegende Information. Die Einkommen, von denen die Tabelle ausgeht, sind jedoch zu bereinigen – es sind bestimmte Kosten von seinem Einkommen abzuziehen –.

Formular für den Versorgungsausgleich

Download: Formular für den Versorgungsausgleich (PDF, ca. 740 kB)

Wenn eine Ehe länger als drei Jahre gedauert hat und die dort erzielten Rentenansprüche nicht als geringwertig einzustufen sind, muss bei einer Scheidung ein Ausgleich der Rentenansprüche stattfinden. Mit diesem Formular geben Sie dem Gericht an, welche Rentenansprüche bestehen können. Bitte beachten Sie, dass bei einer Scheidung Anwaltszwang herrscht, mindestens ein Anwalt muss also einen Scheidungsantrag stellen. Der andere Teil kann diese Formulare nutzen.

Formular zur Kontenklärung

Download: Formular zur Kontenklärung (PDF, ca. 400 kB)

Bei ungeklärten Rentenversicherungszeiten können Sie hier ein Formular herunterladen, mit dem Sie der Rentenversicherung mitteilen zu welchen Zeiten Sie Kinder erzogen haben und wann Sie wo gearbeitet haben. Diese Information benötigt die Rentenversicherung um den Versicherungsverlauf zu vervollständigen. Der Versicherungsverlauf in der Ehezeit, ist die Grundlage für den Versorgungsausgleich, den Ausgleich der Rentenanwartschaften.

Service - Verkehrsrecht - Formulare, Links

Unser Angebot beschränkt sich nicht nur auf Rechtsberatung. Auch Dienst am Kunden – der Service – ist uns wichtig.

In dieser Rubrik finden Sie schnell verfügbare Formulare und Informationen zum Verkehrsrecht, die Sie für die Wahrnehmung Ihrer Rechte benötigen können:

Hier finden Sie Formulare und Informationen zum Verkehrsrecht

Unfallbericht

Dieser Unfallbericht entspricht dem Modell der europäischen Versicherer und ermöglicht es Ihnen, schnell und übersichtlich alle wesentlichen Informationen zum Unfall zu erfassen, die Sie benötigen werden, um später ihre Ansprüche geltend zu machen. Daneben empfehlen wir Ihnen Fotos vom Unfall zu machen. Die Fotos sollten die Stellung der Fahrzeuge beim Unfall, die Umgebung der Unfallstelle (z.B. die einmündende Straße, die Parkbucht, das Überholverbotsschild, die durchgezogene Linie) und den konkreten Schaden zeigen. Bitte bringen Sie diesen Unfallbericht oder den der Polizei zu ihrem Beratungsgespräch mit.

Kaufvertrag für Privaten Autokauf

Download von tuev-nord.de: Kaufvertrag (PDF; ca 42 kB)

Bitte beachten Sie, wenn Sie kaufen wie gesehen oder Probe gefahren oder unter Ausschluss der Gewährleistung, haftet der Verkäufer nur für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Lassen Sie das Fahrzeug vor dem Kauf in einer Werkstatt oder bei einem Automobilclub durchsehen.

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